Geigenbau Hummel Musikinstrumente, die Sie bei uns leihen bzw. mieten können sind Violinen / Geigen, Violen / Bratschen, Celli und Kontrabässe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Mietverträge
Grundsätzlich können wir nur original unterschriebene Mietverträge akzeptieren. Der Mieter hat 14 Tage Rückgaberecht und jederzeit die Möglichkeit das Instrument umzutauschen (siehe § 4 Umtausch), ansonsten beträgt die Mindestmietdauer 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter jederzeit den Mietvertrag kündigen. Eine maximale zeitliche Mietdauerbeschränkung gibt es nicht.

§ 2 Zahlung
Die vereinbarten Monatsmieten werden am 1. jedes Monats per Lastschrift eingezogen. Die 1. Miete wird am Tag der Auslieferung fällig. Nach dem 25. Kalendertag ausgelieferte Instrumente sind für den restlichen Auslieferungsmonat mietfrei. Wird die Abbuchung nicht eingelöst, muss der fällige Betrag plus 5,- EUR Bankspesen bis spätestens zur Monatsmitte eingegangen sein. Ab der 3. Woche Verzug werden zusätzlich 5,- EUR Mahnspesen fällig. Nach 4 Wochen Verzug muss das Instrument zurückgegeben werden, sofern keine anderweitigen Verabredungen getroffen wurden. Spätestens nach 6 Wochen Verzug müssen wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Außerdem hält sich Geigenbau Hummel vor den Mietvertrag jederzeit frist - und kommentarlos zu kündigen!

§ 3 Kündigung
Die Kündigung wird durch Rückgabe des ausgeliehenen Instrumentes sofort wirksam. Gültig ist der Tag des Empfangs bei Geigenbau Hummel. Trifft das Instrument vor dem 1. eines Monats bei uns ein, wird für den kommenden Monat nicht mehr abgebucht. Bezahlte Mieten werden nicht rückerstattet. Die Portokosten für den Rückversand trägt der Mieter. Bitte beachten Sie, dass wir unfrei gelieferte Pakete nicht annehmen können. Sobald ein gekündigtes Leihinstrument bei uns eintrifft, wird es auf seinen Zustand überprüft und ein aktueller Verkaufswert für seine nächste Vermietung ermittelt. Sollte hierbei ein deutlicher Verlust bestehen, wird dieser von der Kaution einbehalten.

§ 4 Umtausch
Wenn Ihnen ein von uns geliefertes Instrument (z.B. klanglich) nicht zusagt, haben Sie die Möglichkeit, weitere Instrumente auszuprobieren. Schicken Sie dazu das Instrument ausreichend frankiert an uns zurück, wenn möglich mit genauen Angaben Ihrer Wünsche und einer detaillierten Begründung Ihrer Unzufriedenheit. Die Portokosten hierfür trägt der Mieter (Ausnahme: begründete Reklamationen).

§ 5 Größenwechsel
Geigenbau Hummel bietet für Instrumente mit Kindergrößen die Möglichkeit des Umtausches gegen die nächste Größe. Vorgehensweise: Einfach Mietvertrag für neues Instrument zusenden und nach Erhalt des neuen, das bis dahin gemietete Instrument hinterherschicken. Das zu klein gewordene Instrument wird, sobald es bei Geigenbau Hummel eingetroffen ist, als Kündigung behandelt. Die entstehenden Versandkosten trägt der Mieter.

§ 6 Kauf (Übernahme)
Bei Kauf eines geliehenen Instrumentes werden bis zu 2 gezahlte Monatsmieten und die Kaution auf den Kaufpreis angerechnet. Sollten Sie ein gebrauchtes Leihinstrument erhalten haben, dann gilt für dieses ein individueller Kaufpreis, welcher Ihnen bereits bei der Zustellung auf Ihrem Mietvertrag mitgeteilt wurde.

§ 7 Verschleiß
Verschleißteile sind Saiten und Bogenhaare und nicht in der monatlichen Miete mit enthalten. Diese sind erst bei der Rückgabe des Instrumentes und nur bei sichtbaren Abnutzungserscheinungen vom Mieter vollständig zu ersetzen. Sollten nach Ablauf der folgenden Zeiträume kein Verschleiß stattgefunden haben (Instrument wurde kaum gespielt) ist ein Ersatz natürlich auch nicht notwendig. Im Verschleißfall behalten wir die aufgeführten Beträge von Ihrer Kaution ein: Violine und Bratsche: nach 9 Monaten (25,--EUR) Celli: nach 12 Monaten (50,-- EUR) Bogenhaare (betrifft nur Streichinstrumente): nach 24 Monaten (25,-- EUR)

§ 8 Haftung/Versicherung
Der Mieter ist für Beschädigung, Abhandenkommen und Verlust haftbar. In Zusammenarbeit mit der Mannheimer Versicherung können wir Ihnen eine Instrumentenversicherung für ca. 42,- EUR im Jahr bei weltweitem vollem Versicherungsschutz anbieten! Diese Versicherung versichert Ihr Instrument auch gegen alle im privaten familiären Rahmen entstehende Schäden. Die Instrumente werden direkt bei der Mannheimer auf Ihren Namen versichert. Ansonsten gelten folgende Bestimmungen: Geigenbau Hummel haftet für den einwandfreien Zustand der ausgelieferten Vertragsgegenstände, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Schäden, die auf mangelhafte Qualität und Verarbeitung zurückzuführen sind, werden auf Kosten von Geigenbau Hummel behoben. Saiten und Bogenbezug zählen zum Verschleiß, der bei längerem mieten vom Mieter selbst zu tragen ist (siehe § 7 Verschleiß). Der Mieter (oder seine Versicherung) haftet in vollem Umfang für Verlust oder Beschädigungen der Vertragsgegenstände, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, unzureichend versicherten Rückversand oder Vorsatz entstanden sind. Dazu zählt auch unsachgemäße Lagerung z.B. in der Nähe von Wärmequellen, in direkter Sonneneinstrahlung, in zu trockenen oder feuchten Räumen (siehe Pflegeanweisungen). Erhalten Sie von uns ein gebrauchtes Instrument als Leihgabe, werden die eventuell vorhandenen Schäden vorher genau registriert, so dass Sie selbstverständlich nicht für bereits vorhandene Beschädigungen haften müssen.

§ 9 Sorgfaltspflicht
Die Vertragsgegenstände sind gegen jede Beschädigung zu schützen. Unsere Pflegeanweisungen bzw. die des Herstellers sind zu beachten. 7 Tage nach Erhalt der Vertragsgegenstände erklärt sich der Vertragspartner automatisch damit einverstanden, diese in einem einwandfreien Zustand übernommen zu haben (Ausnahme: bereits auf dem Mietvertrag registrierte Mängel). Bei Beschädigungen, die der Mieter zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Instandsetzung auf eigene Kosten durch eine qualifizierte Fachkraft ausführen zu lassen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum.

§ 11 Umzugsbenachrichtigung
Der Mieter verpflichtet sich Änderungen seiner Anschrift, sowie der Bankverbindung unaufgefordert mitzuteilen! Entstehende Kosten die zum ausfindig machen der neuen Anschrift oder Bankverbindung anfallen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt!

§ 12 Datenschutz
Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben!

Hummel Geigenbau
DE-70736 Fellbach
 
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Thomas Hummel Geigenbau
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