§ 1 Mietverträge
Wir können nur original unterschriebene Mietverträge akzeptieren. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter jederzeit den Mietvertrag kündigen. Eine Mietdauerbeschränkung gibt es nicht.
§ 2 Zahlung
Die vereinbarten Monatsmieten werden am 1. jedes Monats per Lastschrift eingezogen. Die 1. Miete wird am Tag der Auslieferung fällig. Nach dem 25. Kalendertag ausgelieferte Instrumente sind für den restlichen Auslieferungsmonat mietfrei. Wird die Abbuchung nicht eingelöst, muss der fällige Betrag plus 5,- EUR Bankspesen bis spätestens zur Monatsmitte eingegangen sein. Ab der 3. Woche Verzug werden zusätzlich 5,- EUR Mahnspesen fällig. Nach 4 Wochen Verzug muss das Instrument zurückgegeben werden, sofern keine anderweitigen Verabredungen getroffen wurden. Spätestens nach 6 Wochen Verzug müssen wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Außerdem hält sich Geigenbau Hummel vor den Mietvertrag jederzeit frist - und kommentarlos zu kündigen!
§ 3 Kündigung
Die Kündigung wird durch Rückgabe des ausgeliehenen Instrumentes sofort wirksam. Gültig ist der Tag des Empfangs bei Geigenbau Hummel. Trifft das Instrument vor dem 1. eines Monats bei uns ein, wird für den kommenden Monat nicht mehr abgebucht. Bezahlte Mieten werden nicht rückerstattet. Die Portokosten für den Rückversand trägt der Mieter.
§ 4 Umtausch
Falls Ihnen ein von uns geliefertes Instrument (z.B. klanglich) nicht zusagt, haben Sie die Möglichkeit, das Instrument umzutauschen. Die Portokosten hierfür trägt der Mieter (Ausnahme: begründete Reklamationen).
§ 5 Größenwechsel
Geigenbau Hummel bietet für Instrumente mit Kindergrößen die Möglichkeit des Umtausches gegen die nächste Größe. Die entstehenden Versandkosten trägt der Mieter.
§ 6 Kauf (Übernahme)
Bei Kauf eines geliehenen Instrumentes werden bis zu 2 gezahlte Monatsmieten auf den Kaufpreis angerechnet.
§ 7 Haftung/Versicherung
Der Mieter ist für Beschädigung, Abhandenkommen und Verlust haftbar. In Zusammenarbeit mit der Mannheimer Versicherung können wir Ihnen eine Instrumentenversicherung für ca. 50,- EUR im Jahr anbieten! Diese Versicherung versichert Ihr Instrument auch gegen alle im privaten familiären Rahmen entstehende Schäden. Die Instrumente werden direkt bei der Mannheimer auf Ihren Namen versichert.
§ 8 Ansonsten gelten folgende Bestimmungen
Geigenbau Hummel haftet für den einwandfreien Zustand der ausgelieferten Vertragsgegenstände, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Schäden, die auf mangelhafte Qualität und Verarbeitung zurückzuführen sind, werden auf Kosten von Geigenbau Hummel behoben. Saiten und Bogenbezug zählen zum Verschleiß, der bei längerem Mieten vom Mieter selbst zu tragen ist . Der Mieter (oder seine Versicherung) haftet in vollem Umfang für Verlust oder Beschädigungen der Vertragsgegenstände, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, unzureichend versicherten Rückversand oder Vorsatz entstanden sind. Dazu zählt auch unsachgemäße Lagerung z.B. in der Nähe von Wärmequellen, in direkter Sonneneinstrahlung, in zu trockenen oder feuchten Räumen (siehe Pflegeanweisungen).
§ 9 Sorgfaltspflicht
Die Vertragsgegenstände sind gegen jede Beschädigung zu schützen. Beschädigungen, die der Mieter zu verantworten hat, dürfen auschließlich von Geigenbau Hummel behoben werden.
§ 10 Umzugsbenachrichtigung
Der Mieter verpflichtet sich Änderungen seiner Anschrift, sowie der Bankverbindung unaufgefordert mitzuteilen! Entstehende Kosten die zum ausfindig machen der neuen Anschrift oder Bankverbindung anfallen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt!
§ 11 Datenschutz
Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben!
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Hummel Geigenbau DE-70736 Fellbach
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